Holz ist ein nachwachsender Rohstoff und gehört zu den regenerativen Energiequellen. Die rechtliche Regelung für die Entsorgung von Hölzern ist in der Altholzverordnung geregelt. Altholz fällt größtenteils in der Baubranche oder der Möbelindustrie an oder wird als Verpackung in Industrie- und Gewerbebetrieben genutzt.
Bei Altholz werden vier Kategorien unterschieden : unbehandeltes (AI), behandeltes (AII, AIII) und kontaminiertes Altholz (AIV) . Ostendorf - Entsorgung sammelt , transportiert alle Altholzkategorien und führt diese den entsprechenden Verwertungsanlagen zu.
Mit Ostendorf - Entsorgung wählen Sie den richtigen Entsorgungspartner. Wir sind nach EfbV zertifiziert und verfügen über eingeführte Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme. Qualität, Umwelt, Entsorgungsverantwortung:
Mit Ostendorf - Entsorgung gehen Sie auf Nummer sicher - auch bei Holz.