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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ostendorf - Entsorgung GmbH

Geschäftsfüher: Reinhold Ostendorf

Betriebsstätte:

Bahndamm 2 - 49688 Lastrup

 

Unsere AGB´s enthalten keine Angebote und Preise, diese sind anzufragen in unserer Betriebsstätte!


§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge, die Entsorgung, Containerbestellungen mit ihren Kunden über die von der Ostendorf - Entsorgung GmbH angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle folgenden Verträge mit demselben Kunden / Vertragspartner, ohne dass die Geltung dieser AGB in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss.

Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden / Vertragspartners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Ostendorf - Entsorgung GmbH ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn die Ostendorf - Entsorgung GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden / Vertragspartners Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführt. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden / Vertragspartner abzugeben sind (z.B. Widerruf, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. Brief, Email, Telefax).

Die Vertragsbeziehung zwischen der Ostendorf - Entsorgung GmbH und dem Kunden / Vertragspartner unterliegt insgesamt dem jeweils gültigen Abfallrecht, d.h., dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) und den entsprechenden Verordnungen.

§ 2 Vertragsschluss
Der Kunde / Vertragspartner kann aus dem Containerangebot der Ostendorf - Entsorgung GmbH einen Container auswählen und kostenpflichtig bestellen. Der Kunde / Vertragspartner muss eine richtige Lieferanschrift und Rechnungsanschrift angeben. Diese sind vor der verbindlichen Bestellung vom Kunden / Vertragspartner zu prüfen. Durch die Annahme und Bestellung akzeptiert der Kunde / Vertragspartner unsere AGB.

Die Ostendorf - Entsorgung GmbH kontaktiert den Kunden / Vertragspartner nach Eingang von dessen Auftrag / Bestellung / Angebotsannahme. Die Ostendorf - Entsorgung GmbH muss zum Vertragsschluss auch ihrerseits eine Bestätigung des Auftrags / der Bestellung / der Angebotsannahme an den Kunden / Vertragspartner gesandt haben.

§ 3 Lieferung, Leistung
Leistungsfristen und –termine sind stets unverbindlich.

§ 4 Gewährleistung
Es gelten die für die erbrachten Dienstleistungen relevanten gesetzlichen Bestimmungen.

§ 5 Haftung
Die Ostendorf - Entsorgung haftet auf Schadensersatz: gleich aus welchem Rechtsgrund a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Ostendorf - Entsorgung haftet nicht für Schäden die durch den für die Erbringung der Dienstleistung beauftragten Entsorger verursacht wurden. Im Übrigen ist die Haftung der Ostendorf - Entsorgung GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Ostendorf - Entsorgung GmbH.

Für absichtliche oder unabsichtliche Fehlbefüllungen sowie für an den aufgestellten Behälter angebrachte Gegenstände des Kunden oder eines Dritten haftet die Ostendorf - Entsorgung GmbH ebenfalls nicht.

§ 6 Besondere Bedingungen für Containerstellung
Soweit die Ostendorf - Entsorgung  Komplettpreise für die Entsorgung von Stoffen anbietet, sind darin An- und Abfuhr, bis zu 14 Kalendertage mietfreie Bereitstellung des Behälters und die Entsorgung der vereinbarten Stoffe im Umfang des Behältervolumens enthalten. Zusätzliche Leistungen werden separat zu den bei der Ostendorf - Entsorgung jeweils gültigen Vergütungssätzen berechnet. Insbesondere eine Fehl- oder Mehrbefüllung, die von uns festgestellt und Ihnen mitgeteilt wird, führt zu einer entsprechenden Nachberechnung.

Der Kunde / Vertragspartner ist zur exakten Unterrichtung über Art und Zusammensetzung der angedienten Stoffe verpflichtet. Jede nicht nur unwesentliche tatsächliche Abweichung von den Angaben des Kunden / Vertragspartners berechtigt die Ostendorf - Entsorgung GmbH, nach eigener Wahl entweder die Annahme der Stoffe abzulehnen oder deren Rücknahme zu verlangen und die angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen oder die für die ordnungsgemäße Entsorgung angemessene Vergütung zu berechnen. Bei notwendiger Verwahrung der Stoffe, die bis zur abgeschlossenen Entsorgung im Eigentum des Kunden / Vertragspartners verbleiben, ist dieser außerdem zur Zahlung der Lagerkosten verpflichtet.

Angaben zu angenommenen Stoffen in von der Ostendorf - Entsorgung GmbH oder ihren beauftragten Entsorgern erstellten Dokumenten wie Fahraufträge, Begleitscheine und Wiegenoten gelten im Verhältnis zum Kunden / Vertragspartner als zutreffend. Es bleibt dem Kunden / Vertragspartner jedoch nachgelassen, die Unrichtigkeit der darin festgehaltenen Daten nachzuweisen.

Der Kunde / Vertragspartner muss sicherstellen, dass er oder ein bevollmächtigter Vertreter für die Unterzeichnung von Fahraufträgen, Begleitscheinen, Wiegenoten, etc., die für den ordnungsgemäßen Transport und / oder die Übernahme bei Abholung erforderlich oder angemessen sind, verfügbar ist.

Bei Bereitstellung von Behältern hat der Vertragspartner für einen geeigneten Aufstellplatz und für die gefahr- und schadlose Befahrbarkeit, auch der Zufahrtswege, zu sorgen. Eine Umstellung des Behälters - auch nur für kurze Zeit - vom Aufstellplatz ist untersagt. Bei Aufstellung auf öffentlichen Verkehrsflächen hat der Vertragspartner die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und für die notwendige Verkehrssicherung (Beleuchtung, Absperrung, etc.) zu sorgen.

Der Vertragspartner haftet und ist verantwortlich dafür, dass der Behälter nicht durch lose oder fest angebrachte Gegenstände oder sonstwie verändert, nur mit den vertraglich vereinbarten Stoffen beladen und das maximale Beladungsgewicht eines Containers in Höhe von 10 Tonnen nicht überschritten wird (der LKW kann diesen sonst nicht mehr anheben), keine Ladung über die Wände hinausragt, die Beladung sachgerecht und gleichmäßig erfolgt und eine wesentliche Verlagerung der Ladung beim Transport ausbleibt; der Behälter ist während der gesamten Standzeit bis zur tatsächlichen Übernahme abzudecken und vor Veränderung und Entwendung jederzeit zu schützen.

Kann der Container durch Verschulden des Kunden / Vertragspartners nicht
a) aufgestellt, oder
b) abgeholt, oder
c) wegen Überladung oder
d) wegen der Art der Beladung transportiert werden,
fällt eine Pauschale in Höhe von 90,-- Euro zzgl. USt für die entstandene Leerfahrt an.

Der Container kann nicht aufgestellt werden wenn:
a) eine Stellgenehmigung fehlt
b) ausreichender Platz zur Stellung des Containers nicht vorhanden ist
c) der vorgesehene Platz nicht erreichbar bzw. nicht geeignet ist
d) Durchfahrten oder Untergrund ein Befahren nicht zulassen
e) bei Barzahlungsvereinbarung kein Geld im Zeitpunkt der Aufstellung (gemäß Vereinbarung bei Beauftragung) übergeben werden kann.

Der Container kann nicht abgeholt werden wenn:
a) der Container blockiert ist (parkende Fahrzeuge, verschlossenes Tor oder andere Hindernisse)
b) der Container nach seiner Aufstellung durch den Kunden / Vertragspartner umgestellt wurde
c) der Container mit anderen als den vereinbarten Abfällen befüllt wurde
d) der Container über den Rand des oberen Containerabschlusses hinaus befüllt wurde (Überfüllung)
e) bei Barzahlungsvereinbarung trotz der entsprechenden Vereinbarung bei Beauftragung kein Geld bei Abholung übergeben werden kann.

Aufstell- und Abholtermine sind stets von der Verfügbarkeit der Transportfahrzeuge abhängig und daher unverbindlich.
 

Die folgenden Werte entsprechen der maximalen Beladung Ihres Containers pro Kubikmeter. Im Falle einer höheren Beladung oder einer Fehlbeladung behalten wir uns vor, Ihnen die Differenz nachträglich zusätzlich in Rechnung zu stellen.

 

§ 7 Zahlungsmodalitäten
Der Kunde / Vertragspartner kann die Zahlung per Rechnung, Vorkasse vornehmen. Wir behalten uns bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen. Die akzeptierten Zahlarten können sich regional unterscheiden. Rechnungen sind sofort nach Erhalt, spätestens aber nach 14 Tagen auszugleichen. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen. Rechnungsreklamationen müssen sofort nach Erhalt, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen schriftlich an die Ostendorf - Entsorgung gesandt werden. Erfolgt dies nicht, oder nicht innerhalb der Frist, tritt der Kunde / Vertragspartner für die weiteren Kosten vollständig ein.


7.1 Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie alle Rechnungen, Wiegenoten, Gutschriften und unsere Unterlagen generell ausschließlich in elektronischer Form erhalten.


7.2 Der Kaufpreis wird bei Kauf auf Rechnung am Tag der Bestellung zur Zahlung fällig.

§ 8 Sonstiges
Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden / Vertragspartner und der Ostendorf - Entsorgung GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der Ostendorf - Entsorgung GmbH in Cloppenburg.

Widerrufsbelehrung
Sie können als Privatkunde Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) vor Leistungserbringung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Ostendorf - Entsorgung GmbH, Bahndamm 2, 49688 Lastrup, Telefax: 04472-8489, Email: info@ostendorf-entsorgung.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile bzw. die Aufstellung eines Containers während der Widerrufsfrist) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.

Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für Leistungen durch uns vor Ablauf der Widerrufsfrist, denen Sie mit der Bestellung zustimmen, für den Zeitraum bis zum Widerruf in vollem Umfang gleichwohl erfüllen müssen.

Zu diesen Leistungen gehören auch die systematische Anlegung des Auftrags, die Erteilung des Auftrags an den Entsorger (Logistik) sowie dessen Stornierung, die mit mindestens 30,-- Eur zzgl. USt berechnet werden.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

-- Ende der Widerrufsbelehrung --

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